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Bundestag stimmt der Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1.
BImSchV.) zu
Der deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2009 den Verordnungsentwurf für kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV. zugestimmt.
Mit der Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Kommentar: Was als unscheinbare Meldung über den Ticker ging, wird in der Branche mit Spannung erwartet. Für unsere Neuanlagen
mit dem Brennstoff Holz und Holzwerkstoffe bedeutet diese 1. Stufe der Verschärfung ganz konkret die Senkung des Grenzwertes für Staub auf 100 mg/Nm³
und bei dem Brennstoff Holzpellets 60 mg/Nm³ . Der CO-Grenzwerte ändert sich nicht wesentlich.
Aber - das dicke Ende kommt mit der 2. Stufe. Dann soll ein Staubgrenzwert von
20 mg/Nm³ gelten!
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